Liebe Eltern und Freunde der Stadtschulpflegschaft Bonn,
folgende E-Mail erreichte uns mit der Bitte, diese Information zu verteilen.
Wer Interesse hat, kann sich bis zum 31.03.2023 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie melden. Die fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024.
Nicht die juristischen Vorkenntnisse, sondern die erzieherischen Fähigkeiten qualifizieren Bewerberinnen und Bewerber für das Amt einer Jugendschöffin beziehungsweise eines Jugendschöffen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn sucht 201 Ehrenamtliche für die Strafkammern beim Landgericht Bonn und das gemeinsame Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Bonn. Hierzu wird eine Vorschlagsliste von 402 Personen erstellt, die alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt. Bis zum 31.03.2023 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger melden, die zu Beginn der Amtszeit zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Voraussetzung ist auch, dass Bonn seit mindestens einem Jahr der Wohnsitz ist. Die Amtszeit dauert von 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028. Die Schöffinnen und Schöffen nehmen an maximal zwölf Terminen im Jahr teil. Sie werden von ihrer Arbeit freigestellt und erhalten gegebenenfalls ihren Verdienstausfall ersetzt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bonn, per Telefon 0228 – 77 50 18 oder per E-Mail an
Pressemitteilung: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/januar-2023/jugendschoeffinnen-und-jugendschoeffen-mit-erzieherischer-erfahrung-gesucht.php
Bewerbungsformular: https://formulare.bonn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5a5733dcc2dcbe8f0881b44f