Delegiertenmeldung Schuljahr 2023/24

Die Delegierten der Stadtschulpflegschaft werden für die weiterführenden Schulen alle 2 Jahre als Vertreter ihrer Schulpflegschaft neu gewählt, in den Grundschulen dauert die Amtszeit ein Jahr (Änderung der Wahlordnung in der Schulgruppe Grundschulen im Jahr 2021). Im Jahr 2023 ist es für alle Schulpflegschaften wieder einmal so weit!

Daher eine Bitte an alle Schulen resp. Schulpflegschaften:

  • Wählen Sie bitte zu Beginn des neuen Schuljahres die jeweiligen Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter*innen
  • Auf der ERSTEN Schulpflegschaftssitzung (soll innerhalb von 5 Wochen nach Schulbeginn stattfinden) wählen Sie dann bitte ZWEI Personen (Delegierte*n und Stellvertr. Delegierte*n), die Ihre Schule in der jeweiligen Schulgruppe der Stadtschulpflegschaft vertreten sollen.

Rechtlich ist nur der Schulpflegschaftsvorsitz berechtigt, die gewählten Delegierten an die Stadtschulpflegschaft zu melden (in der Regel nicht “die Schule”) – natürlich kann er/sie die Datenmeldung delegieren – und bleibt doch verantwortlich. Der Schulpflegschaftsvorsitz bekommt eine Bestätigungs-E-Mail, auf der der enthaltenen Link innerhalb weniger Tage angeklickt werden muss, damit die Datenübermittlung erfolgt!

Angaben, die wir benötigen sind:

  • Schulnummer, Name der Schule und Schulgruppe
    • Grundschulen, Haupt-, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, Berufsschulen, Sonstigen Schulen
  • Name und E-Mailadresse der*des Vorsitzenden der Schulpflegschaft
    • idealerweise eine Adresse der Schule, die immer dem jeweiligen Vorsitz zugeordnet wird
  • Wahldatum, Name und E-Mailadresse der Delegierten und Stellvertr. Delegierten

Auf andere Daten verzichten wir aufgrund der Datensparsamkeit.

Übermitteln Sie uns die Daten möglichst über das hier verlinkte Formular und nur zur Not per E-Mail (das erzeugt auch zusätzliche Arbeit für uns, denn die Daten wollen eingegeben, Kontrollmails verschickt und Datenschutzinformationen nachgesendet werden… Das macht das Formular oben automatisch).

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis des Schulgesetzes NRW und der Satzung der Stadtschulpflegschaft. Mitglieder von (Schulgruppen-)Vorständen und Arbeitsgruppen-Leitungen werden u.U. namentlich auf der Webseite veröffentlicht.

Etwas formeller ausgedrückt gilt:

Aus der gesetzlichen Grundlage der Existenz der Stadtschulpflegschaft zusammen mit der typischen (freiwilligen) Mitgliedschaft in der Stadtschulpflegschaft (durch Wahl in der Schulpflegschaft) ergibt sich aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für viele personenbezogene Daten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (in der Regel nach Art. 6 DSGVO aus Abs. 1, lit. b) “Erfüllung eines Vertrags – hier: Mitgliedschaft in der SSP”+ c) “Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung – hier: Schulgesetz NRW” und e) “für die Wahrnehmung einer Aufgabe …, die im öffentlichen Interesse liegt – hier: Elternmitwirkung im Schulwesen”) automatisch. Teilweise kommt noch lit. f) “die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich” in Frage, aber in der Regel wird diese Begründung nicht benötigt.

Für die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten Daten zur “Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke” ist insofern keine gesonderte Einwilligung erforderlich – diese erfolgt mit der Einwilligung als Delegierter gemeldet zu werden (und damit die Mitgliedschaft in der SSP zu “beantragen”!).

Ähnlich verhält es sich, wenn man seine Daten zurückziehen möchte. Das erfolgt nicht unmittelbar gegenüber der Stadtschulpflegschaft, sondern korrekterweise durch eine Rücknahme der Benennung als Delegierte(r) der jeweiligen Schulpflegschaft, die dann ersatzweise eine(n) andere(n) Delegierte(n) als Mitglied der SSP wählen kann. Um den Verwaltungsweg zu vereinfachen, bitten wir die Delegierten, ihren Austritt zunächst über ihre Schulpflegschaft, gleichzeitig aber auch über den Gesamtvorstand der SSP zu erklären. Rechtswirksam ist korrekterweise die Meldung an die vertretene Schulpflegschaft der eigenen Schule! Wenn diese Meldung als Delegierte(r) dann zurückgezogen wurde, besteht auch kein Grund mehr für die Datenverarbeitung bei uns und die Daten werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.

Alle anderen Rechte der DSGVO gelten natürlich auch entsprechend: Beschwerde, Korrektur, etc. (vgl. z.B. https://dsgvo-gesetz.de/kapitel-3)