Symbolbild: Schloss vor digitalen Daten

Handreichungen des LDI zum Thema Datenschutz in Zeiten der Pandemie

Das LDI (die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, LDI NRW) hat aktuelle Informationen (“Handreichungen”) zur aktuellen Problematik im Umgang mit Daten in den Schulen und als Anhang auch für Videokonferenzen und Messenger-Dienste herausgegeben.

Folgende Dokumente finden Sie online unter LDI NRW (hier unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger-Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie/Schule_-Videokonferenzsysteme-und-Messenger-Dienste-waehrend-der-Corona-Pandemie.html oder im direkten Download auf dieser Webseite:

  1. LDI-NRW allgemeine Handreichung zum Datenschutz an Schulen in der aktuellen Situation
  2. LDI-NRW Handreichung bzgl. Videokonferenzen an Schulen (Anhang zu 1)
  3. LDI-NRW Handreichung bzgl. Messenger-Dienste an Schulen (Anhang zu 1)

Die Handreichungen stellen sehr stimmig die aktuelle Problematik und den (sehr begrenzten!) Spielraum von Schulen dar! Sie enthalten vor allem allgemeine – hilfreiche! – und für viele enttäuschend wenig konkrete Aussagen in Bezug auf das, was die Schulen gerade umtreibt.

Die allgemeinen Hinweise sind mehr als eindeutig und können Schulen – die letztendlich die komplette Verantwortung für Auswahl, Prüfung und DOKUMENTATION der Rechtmäßigkeit auf allen Ebenen vorhalten müssen – massiv überfordern. Neben den rechtlichen Fragen sind im laufenden Betrieb zum Teil ERHEBLICHE administrative Maßnahmen durchzuführen, die im Einzelfall auch weit über das hinausgehen, was die Handreichungen des LDI auflisten.

Einige Probleme, die letztlich die Auswahl in den Schulen massiv beeinflussen, werden im Dokument zwar aufgelistet, deren Auswirkungen jedoch nicht so dargestellt, dass man als Schule die “Sprengwirkung” der Sätze erkennen könnte. Dazu gehört z.B. die “Freiwillige Zustimmung”, die durch Schüler*innen in der Regel überhaupt nicht (evtl. durch ihre Eltern) und nur unter in der Praxis NICHT einzuhaltenden Bedingungen erhoben – und DOKUMENTIERT – werden muss. Eine konkrete Analyse dieser – grundsätzlich lobenswerten – Handreichungen sollte noch erfolgen.

In den Anlagen (Handreichung für Videokonferenzen und für Messenger-Dienste) werden jedoch auch konkrete Firmen und Produkte benannt. Allerdings gibt es da viele Hinweise, die von den jeweiligen Anbietern bekanntgegeben werden. Eine letztendliche Prüfung (UND Unterlagen zum Nachweis der rechtmäßigkeit der Verarbeitung) liegt, wie gesagt, bei den Schulen, die dazu unbedingt auch mit ihren Mitwirkungsorganen abstimmen sollten.

Wenn man das alles genauer und mit einer Portion Sachverstand und “Grips” liest (was wir bei Ihnen allen voraussetzen!), erkennt man, dass die Wahl (und Rechtmäßigkeit) eines digitalen Lernsystems eine echte Herausforderung ist, die zurzeit von Schulen vermutlich NICHT geleistet werden kann. Ein Dilemma!

Mein Fazit: Fast alle Lösungen, die Schulen zurzeit einsetzen sind – bis auf wenige Ausnahmen – vor dem Hintergrund der Rechtslage, die in den Handreichungen schön aufgearbeitet und doch weiterhin erklärungsbedürftig ist, sehr problematisch und sollten, wie das LDI nahelegt, “sobald wie möglich abgelöst werden”. Aber durch was?

Noch eins: Bei allen Veröffentlichungen zu diesem Thema geht es um VIEL Geld für die Firmen. Gerade im Moment verdienen viele Anbieter gut. Insofern wundert es nicht, dass alle offiziellen Stellen – und auch wir – vorsichtig sind (vgl. https://www.t-online.de/digital/internet/id_87890600/skype-und-teams-warnung-vor-videokonferenzen-microsoft-mahnt-berlin-ab.html ). Das ändert aber nichts daran, dass viele Angebote im Umfeld von Schule verboten oder zumindest hochgradig kritisch sind.

Wir bleiben am Ball und in Diskussion. Interesse mitzumachen?
Unser Arbeitskreis “Datenschutz/Elterndaten” will sich auch dieses Themas annehen… Wenn Sie zu den “Eltern von Bonn Schulkindern” oder zu den “Verantwortlichen Schulleitungen” gehören, oder noch besser “Juristisch versiert” sind oder “Datenschutz-affin”, freuen wir uns über Ihre Mitarbeit! (Anmeldungen unter “Die SSP Bonn” -> “Eltern-Arbeitskreise der SSP Bonn” und dann im Formular den Arbeitskreis “AK Datenschutz/Elterndaten” auswählen…)