Eigentlich …
… geht es im Artikel www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/deutschland/F%C3%BCnfj%C3%A4hrige-in-NRW-bleiben-weiter-schulpflichtig-article4157584.html (vom 2. August 2019) um die Frage, ob in NRW der Stichtag zur Einschulung von Kindern verschoben werden soll (dazu gab es eine Petition). Der Einleitungstext des Artikels lautet:
” NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) will den Einschulungsstichtag, 30. September, trotz einer Petition der Eltern nicht vorziehen. Gebauers Begründung: Es sei heute leichter, Kinder zurückzustellen.”
Der letzte Teil dieser Einleitung weckte unsere Neugierde. Im Artikel findet sich dann weiter unten:
“Gebauer hält dem entgegen, dass es heute leichter sei, Kinder zurückzustellen. Im Schuljahr 2018/19 hatten Eltern erstmals die Möglichkeit, selbst ärztliche oder fachtherapeutische Gutachten vorzulegen. Dabei, so heißt es aus dem Ministerium, können auch „präventive Gesichtspunkte mit einbezogen“ werden – etwa wenn eine Überbelastung des Kindes drohe. Bis dahin hatten Eltern so gut wie keine Mitspracherechte. Die Schulleitung entschied allein auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens, die Eltern wurden dabei nur angehört. Der Schuleintritt konnte nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen aufgeschoben werden.“
Für das ein oder andere Kind könnte diese Regelung seit dem Jahr 2018/2019 wichtig sein und ob diese Information schon bei allen Eltern angekommen ist, wagen wir zu bezweifeln.
Daher auch hier noch einmal eine Argumentationshilfe:
Zu den “erheblichen gesundheitlichen Gründen” gehört u.U. nicht nur die “medizinische Beurteilung” eines Kindes, sondern nach der Definition von “Gesundheit” aus der WHO-Verfassung gilt:
„Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“ (nachzulesen z.B. in der deutschen Übersetzung der WHO-Verfassung unter https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19460131/201405080000/0.810.1.pdf )
Wer also seine Begründung auf “geistiges und soziales Wohlergehen” abstimmt, mochte damals überraschende Ergebnisse in der Beurteilung erzielen. Offenbar hat unser Schul-(zulassungs-)System diesen Umstand mittlerweile besser verstanden. Eine erfreuliche Entwicklung!