Hessens Datenschützer: Microsoft Office 365 an Schulen nicht erlaubt

[Zitate (kursiv) aus
www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Einsatz-von-Microsoft-Office-365-an-Schulen-ist-unzulaessig-4466156.html:]

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hat seine
Meinung aus dem August 2017 geändert: Heute ist Microsoft Office 365 zum
Einsatz in Schulen nicht zulässig. Aufgrund der rechtlichen Lage könnten
die Daten von Schüler*innen und Lehrer*innen, selbst, wenn sie auf
europäischen Servern gelagert werden, “im Zugriff durch amerikanische
Behörden” stehen.

Die damalige Aussage von Ronellenfitsch, die Daten könnten gesichert
sein, bezog sich auf die Nutzung der “T-Systems Treuhänder Cloud”, die
mittlerweile jedoch eingestellt wurde. Die aktuellen Angebote von
Microsoft genügen dem Datenschutz nach Auffassung von Ronellenfitsch nicht.

Derzeit sind die – ohne Cloud Anbindung – auf lokalen PCs installierten
MS Office Anwendungen wohl noch einsetzbar, aber die aktuelle
Entwicklung zeigt einen Weg weg von den sogenannten “On Premise
Lizenzen” lokaler Systeme, hin zur festen Einbindung in die
Cloud-Dienste von Microsoft. Das gilt zukünftig möglicherweise auch für
MS Windows, welches zukünftig möglicherweise ebenfalls (nur?) als Cloud-Dienst
angeboten werden soll. Problematisch ist auch der Einsatz entsprechender
Apps auf Tabletts. Alternativen, wie z.B. Libre-Office, haben solche
Probleme derzeit (noch) nicht.

Unabhängig von einer Cloud-Anbindung sind auch die in der Telemetrie an
Microsoft übertragenen Daten der Systeme “nach Auffassung des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach wie vor
von Microsoft nicht abschließend geklärt… ” “Die Sicherheit und
Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitungsprozesse” in der Nutzung von
Office 365 sind nach wie vor nicht gewährleistet.

  • ”Der Versuch, dieses Manko durch eine Einverständniserklärung der
    Eltern abzustellen, würde auch die besonderen Schutzrechte von
    Kindern nach der Datenschutz-Grundverordnung … nicht
    hinreichend berücksichtigen.”
  • “Ähnlichen Diensten von Google und Apple erteilt
    Ronellenfitschaber auch keine Absolution. Diese seien ‘bislang
    ebenfalls nicht transparent und nachvollziehbar dargelegt worden’.
    Deshalb gelte hier genauso, ‘dass für Schulen die
    datenschutzkonforme Nutzung derzeit nicht darstellbar ist’.”

[Anmerkung von A.Beutgen/SSP: Und gleiches gilt ähnlich für die Nutzung von Whatsapp, Facebook, Instagram und Co. Wenn man die obigen Aussagen genauer betrachtet, müsste unbedingt geklärt werden, ob und in wie weit die Nutzung von Apple-Systemen in der digitalen Aussattung von Schulen unkritisch ist und wie sie dann betrieben werden müssen.]