Nach einigen Unklarheiten und Diskussionen im Land, bei Trägern und Ämtern hat die Landesregierung NRW mittlerweile Position zur Frage bezogen, ob Schulbegleiter/Integrationsassistenzen etc. auch zuhause eingesetzt werden dürfen.
Die Meldung lautet:
Im Auftrag von Frau Middendorf leite ich Ihnen anbei die Position der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zum Thema „Schulbegleitung“ weiter:
„Die zur Teilhabe an Bildung gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII einzusetzenden Schulbegleiter können auch im häuslichen Umfeld der Schüler unterstützen. Bei der Entscheidung des Leistungserbringers über den Einsatz im häuslichen Umfeld sind die Erziehungsberechtigten der Schüler einzubeziehen. Eine Hilfestellung bei den Lernangeboten durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln ist gegenüber einer persönlichen Unterstützung soweit wie möglich vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es sind die Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts zu beachten. Nehmen Schüler am Unterricht einer nach Schließung eröffneten schulischen Gemeinschaftseinrichtung wieder teil, können diese durch einen Schulbegleiter begleitet werden.
Dieser Beitrag entspricht auch den Auslegungshinweisen zur CoronaSchVO, welche den kommunalen Spitzenverbänden zum internen Gebrauch überlassen wurde. Insofern dürfte die oben genannte Position den Kommunen bekannt sein.“
In diesem Zusammenhang sind zwar jeweils noch viele Fragen zu klären (Nähe von Integrationsassistenzen zu den Kindern, Versicherungsfragen, Zeiten, Kosten von Anfahrten, etc.), aber das Signal ist gut! Wenn Sie Bedarf für eine Unterstützung zuhause haben, fragen Sie Ihre Schule, den Anbieter bzw. die Ämter.
Somit dürfte hoffentlich die Meldung “Keine Schulbegleiter nach Hause …” in diesen News bald überholt sein.