Zwischen den Extremen: Gerichtsurteil(e) gegen Facebook

Die einen halten alles, was den “freien Datenfluss behindert” für veraltet, rückwärts-gewandt und bezeichnen uns/mich als “Verhinderer”, die anderen wollen “gegen die ständigen Verstöße gegen das Recht” konsequent vorgehen… Und in der Praxis passiert bei den meisten Menschen NICHTS, weil sie nicht aus den “liebgewonnenen Mustern” heraus wollen.

Das alles ändert aber nichts… Insofern melden wir hier nur weiter, was (gähn) mal wieder festgestellt wurde: Facebook – so geht es überhaupt nicht… (Und nebenbei: Whatsapp gehört zum Facebook Universum…).

Näheres gibt es unter
www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-Facebook-verstoesst-gegen-Daten-und-Verbraucherschutz-4645477.html
nachzulesen.

Das erschreckende daran: 1. sind wir wirklich langsam leid, offiziell festgestellte Verstöße auch nur wahrzunehmen (inneres “abhaken” bereits gewohnter Dinge, auch wenn sie falsch sind) und 2. ist doch keiner bereit das wirklich in seinem Handeln zu berücksichtigen??? Nun, letzteres stimmt nicht!

Im Schulgesetz NRW (s. bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p62) steht unter §62 Mitwirkung: “(3) Die an der Mitwirkung Beteiligten sind bei ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beachten”.

Und damit ist klar: Elternvertretungen (auch die Stadtschulpflegschaft) MÜSSEN auf den Einsatz aller Anbieter verzichten – und mag das für einige noch so absurd klingen – die gegen Rechtsvorschriften verstoßen (und ein Gerichtsurteil könnte das wohl nahelegen, oder?). Das ist der Grund, warum z.B. die (alte) Facebook-Seite der Stadtschulpflegschaft nur von Leuten verwaltet wird (wenn überhaupt noch), die heute nicht mehr dazu autorisiert sind. Wir bekommen keinen Zugriff darauf – noch nicht einmal, um die Seite löschen zu lassen…

Wenn wir von einigen Menschen hören, dass “die Stadtschulpflegschaft unbedingt eine Facebook-Fanpage betreiben soll” und wir dann bei Ablehnung angesehen werden, als kämen wir von einem anderen Planeten, erkennt man dahinter letztlich doch nur die Erwartung, dass man sich nicht “gegen die digitale Entwicklung” und das scheinbare “Recht der Masse” stellen soll! Ist also die Gefahr der Rechtsbeugung (wenn nicht gar eines Rechtsbruchs) “erlaubt”, weil man sonst “die Massen” nicht erreicht? Ist das nur eine Frage, wie “mutig”, ja, wie “fortschrittlich” oder gar “vernünftig” man ist? Vielleicht hilft ja der Artikel von einer Anwaltskanzlei bei der Antwort: https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/sind-facebook-fanpages-nun-illegal-eugh-hat-entschieden-ra-solmecke-erlaeutert-den-fall-23674. Einen Weg , wie man trotzdem aus der Rechtsunsicherheit herauskommt beschreibt u.a. https://www.e-recht24.de/artikel/facebook/10937-urteil-facebook-fanpages-eugh.html . Aber warum sollte man solche Verrenkungen machen wollen? Und das oben genannte Urteil ist soeben erst gefällt worden und ist somit neuer als die Aussagen der Rechtsanwälte in diesem Absatz (zur Zeit dieser Veröffentlichung). Es bleibt also ein kritisches Thema.

Ich will sie nicht langweilen, daher ignorieren Sie folgende Links einfach, wenn sie die nicht lesen möchten. :-):

Das, was für Schulen gilt, könnte aber auch für uns als SSP gelten, oder? Es geht – wie so oft – aber eigentlich gar nicht um die Frage, ob man eine “rechtlich unsichere Situation” durch geschicktes Handeln nachträglich doch legalisieren kann (die DSGVO zeigt eigentlich genau auf, wie man so ziemlich ALLES rechtskonform machen kann – man muss es nur richtig begründen oder aber die Leute um eine freiwillige Einwilligung bitten!), aber warum sollte man das denn WOLLEN?

Jeder für sich persönlich mag mit seinen Daten umgehen, wie er/sie möchte. Und wer “aus freien Stücken” entsprechende Seiten nutzen möchte, der soll das auch tun (denn dann ist die Einwilligung wirklich freiwillig!). Die Mitwirkungsorgane dürfen (und wollen?) das aus unserer/meiner Sicht nicht! Wenn wir als “organisierte Elternschaft” unseren Mitwirkungsauftrag ernst nehmen, SIND die Eltern und die Elternvertreter nicht “frei” darin, die Informationen für ihre Arbeit zu erhalten. Wenn WIR als örtliches Mitwirkungsorgan aber solche Dinge “einfordern” (und einen Kanal für wichtige Informationen verwenden, der eine “Einwilligung” erfordert, um rechtskonform zu sein), ist das der falsche Weg: nicht rechtlich, das würden wir hinbekommen, sondern aus der Vernunft und der Verantwortung für unsere Mitwirkung heraus. Daher bleibt es dabei, dass es bis auf Weiteres von der SSP keine Facebook-Seite und keine Nutzung von Whatsapp-Gruppen durch die Stadtschulpflegschaft geben wird.

Liebe Grüße
Andreas Beutgen
Vorsitzender der SSP Bonn