(der folgende Text ist auch als PDF-Datei erhältlich)
Die Stadtschulpflegschaft bezieht im kürzlich gestarteten Bürgerbeteiligungsverfahren für das Schulschwimmen folgende Position:
Schulschwimmen ist die einzige kommunale Pflichtaufgabe im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Schwimmbädern. Die Stadt hat dies mehrfach bestätigt. Damit ist aufgrund der Mitwirkungsrechte der Elternpflegschaften (nach SchulG NRW) eine Beteiligung der SSP gesetzt und unstrittig.
Selbstverständlich gibt es in der Frage der Bonner Bäderlandschaft viele Aspekte, die nicht den verpflichtenden Rahmenbedingungen des Schulschwimmens unterliegen und wir begrüßen ausdrücklich, dass hierzu ein Konsens, zumindest ein optimaler Kompromiss, unter Berücksichtigung aller Bürgerinteressen gefunden werden soll. Wie das Verfahren konkret abläuft, beschreibt die Stadt Bonn auf ihren Webseiten (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/2019/mai/so-laeuft-die-buergerbeteiligung-zur-bonner-baederlandschaft-ab.php)
Die Stadtschulpflegschaft wird sich auch in der Planungswerkstatt mit ihren Forderungen und Sichtweisen konstruktiv und zielgerichtet einbringen.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Eltern aller Bonner Schulkinder, sich aktiv mit ihren Ideen und Wünschen auf der Webseite https://www.bonn-macht-mit.de (nach einmaliger Registrierung auf der Webseite) bis zum 12. Juni 2019 zu beteiligten und so ebenfalls konstruktiv zum Bürgergutachten beizutragen.
Es darf aber nicht vergessen werden – und das sollte sowohl der Gesellschaft für Bürgergutachten und dem IDFP der Uni Wuppertal, als auch den später auszuwählenden „Planungszellen“ (den ausgewählten Bonner Bürgerinnen und Bürgern) klar und deutlich mitgeteilt werden – wo offener Gestaltungsspielraum gegeben ist und wo nicht. Das neue Bäderkonzept kann und darf nur um die Pflichtaufgaben und konkrete, objektive und verifizierte Rahmenbedingungen (s.u.) herum entwickelt werden.
In den letzten Wochen hat sich das Sport- und Bäderamt zusammen mit dem Schulamt und den Schulen in einem strukturierten und konstruktiven Prozess bemüht, durch Neuverteilung der Bäderbelegung den verpflichtenden Sollbedarf so gut es geht abzudecken (ein Prozess, für den wir ein deutliches Lob aussprechen!). Dabei stellten wir wieder fest, dass die Deckung des Bedarfs überall schwierig ist, aber vor allem in Bad Godesberg nur sehr eingeschränkt gelingt (die Bewertung überlanger Transportwege eingeschlossen).
Im Thema Schulschwimmen sind für uns nach wie vor viele Fragen unbeantwortet:
- Bis zur Umsetzung des Ergebnisses des Bürgerbeteiligungsverfahrens wird es noch dauern. Die laufende Instandhaltung aller Schwimmbäder muss daher so erfolgen, dass Ausfälle so gut wie ausgeschlossen werden können. Wir begrüßen die Aussage, dass das Hardtbergbad „so schnell wie möglich“ saniert werden soll. Dabei darf die seit langem in der Planung befindliche und angekündigte Sanierung des Konrad-Adenauer-Bades (KAG) nicht untergehen. Die Gelder dafür müssen, ebenso wie die für die Sanierung des Hardtbergbades, umgehend bereitgestellt werden. Das KAG ist für Godesberger Schulen unentbehrlich und kann nicht auf die Finanzierung aus einem „künftigen Haushalt“ warten. Wir bitten daher um verbindliche Mitteilung der Stadt, wann kurzfristig mit beiden Maßnahmen begonnen wird.
- Auf der Grundlage des bereits mit der Schulaufsicht/Bezirksregierung abgestimmten lehrplanbezogenen Kapazitätsbedarfs sind genaue Betrachtungen durchzuführen, um später in der Praxis einen optimalen Nutzungsgrad zu erzielen. Dazu gehören neben der Verteilung der Wasserzeiten auch die besonderen zusätzlichen Randbedingungen (u.a. Vormittagsnutzung, Parallelbetrieb, Platz- und Zeitbedarf rund um die Wasserzeiten herum, Sicherheits- und Aufsichtsfragen, etc.). Und dies gilt nicht nur für Grund- und Förderschulen mit ihren besonderen Anforderungen, sondern auch für die weiterführenden Schulen inkl. der Randbedingungen, die sich aus der Inklusion ergeben.
- Für alle Varianten sind die Transport- bzw. An/Abfahrtszeiten realistisch darzustellen, so dass die Differenz zwischen Unterrichtsstunde und Wasserzeit nachweislich minimiert wird. Dazu müssen die Transporte zuverlässig funktionieren – auch und gerade in der zukünftigen Verkehrssituation hier in Bonn. Nur dann ist es für die Schulen realistisch, Schulschwimmen im vorgegebenen Umfang anzubieten.
- Entsprechend der Forderung der SSP bei den Bürgerentscheiden ist es auch im Bürgerbeteiligungsverfahren unverzichtbar, dass allen Beteiligten eine umfassende Faktenlage zur Verfügung steht, d.h. die Bedeutung der Pflichtaufgabe Schulschwimmen, die Hintergründe der Bürgerentscheide, getroffene Ratsentscheidungen und deren Rolle im Verfahren, finanzielle Rahmenbedingungen, zu erfüllende Prioritäten, weitere rechtliche Rahmenbedingungen (Denkmalschutz, konkrete Planungen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg?), u.v.m.
- Realistische Kosten- und Zeitschätzungen für Sanierungen und evtl. Neubauten müssen während des Verfahrens erstellt sein/werden und vorliegen
- Die Nutzungskapazität des Sportbads Nord für das Schulschwimmen ist zu optimieren.
- Die Kompensation des geschlossenen Kurfürstenbades durch die Halle über dem Friesdorfer Freibad fand überwiegend positive Resonanz. Der Abbau der Halle 2 ½ Monate vor dem Ende des Schuljahres bedeutet mindestens einen Monat (vorausgesetzt die Schulen nutzen die Freibäder) vermeidbaren Ausfall des Schulschwimmens im derzeit problematischsten Stadtteil. Wir bitten die Stadt daher um Bestätigung einer künftig geänderten Handhabung.
Wir gehen weiterhin davon aus, dass, wenn realistische Zahlen und Fakten vorliegen und jedem klar ist, wo es klare Vorgaben und wo es Gestaltungsspielraum gibt, es zu einem fundierten Bürgergutachten und damit letztlich einem optimalen Bäderkonzept kommen wird. Aber auch bis dahin ist noch viel zu tun.
Für den Vorstand der Stadtschulpflegschaft Bonn:
Andreas Beutgen, Vorsitzender des Vorstands der SSP; andreas.beutgen@ssp-bonn.de
Jan Reche, Arbeitsschwerpunkt Schulschwimmen im Vorstand der SSP; jan.reche@ssp-bonn.de