Grafik - Menschen am Tisch/Team

Umsetzung des Runderlasses zur Neuausrichtung der Inklusion ab dem Schuljahr 2019/2020

Die Landesregierung möchte die Inklusion umsteuern und sie an den Schulen bestmöglich und zum Wohle der Kinder und Jugendlichen gestalten. Dabei soll die Qualität der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen im Zentrum der Anstrengungen stehen. Zur Sicherung der Qualität des Unterrichts unter den Bedingungen schulischer Inklusion sollen verbindliche Qualitätsstandards gesetzt werden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/index.html

Liebe Eltern,

wir sind mit einem Fragenkatalog sowohl an das Schulministerium NRW, als auch die Bezirksregierung Köln herangetreten, um verlässliche Auskünfte und Maßgaben zur Umsetzung der Neuausrichtung der Inklusion in der Sekundarstufe I zu erhalten. Eine Neuausrichtung für Grundschulen und Berufskollegs ist noch einmal gesondert zu betrachten.
Wir haben Fragen zu Klassengrößen, Stellenschlüssel und aktueller Stellenbesetzung, Lehrerausbildung und multiprofessionellen Teams gestellt.  Einige Fragen wurden uns beantwortet, einige Antworten haben weitere Fragen aufgeworfen bzw. sind nicht ausreichend konkretisiert. Einige Fragen müssen wir uns selber beantworten und uns hierfür durch umfassende Statistiken arbeiten. Die Kommunikation läuft weiter.

Aus Verbindlichkeit wird Berechnungsformel

Die Vorgabe: So sollen die jetzigen 5er-Klassen ausgestattet sein: 25-3-1,5  →  25 Schüler*innen in einer Klasse, hiervon bis zu drei Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischem Förderbedarf, erhalten 1,5 Lehrer*innenstellen. Diese personelle Ausstattung gilt jahrgangsweise aufbauend mit der Klasse 5 ab dem Schuljahr 2019/2020. Kleinere Klassen sollen die Regel sein, damit gemeinsames Lernen gelingen kann.

Die Umsetzung:  25er-Klassen sind jetzt nicht mehr gesetzt, die Vorgabe 25-3-1,5 aus dem Runderlass ist nunmehr lediglich eine Berechnungsformel. Wie Schulministerium und Bezirksregierung mitteilen, sind kleinere Klassen aus infrastrukturellen Gründen (nicht ausreichend Schulplätze) derzeit in der Praxis kaum umsetzbar.  Es erhält auch nicht jede Klasse automatisch eine zusätzliche halbe Stelle. Die 0,5 zusätzliche Stelle gilt für 3 Inklusionsschüler*innen pro Klasse und reduziert sich bei zwei Schüler*innen pro Eingangsklasse auf 0,5 : 2 = 0,25.

Gemeinsames Lernen in Bonn

Im Sekundarbereich sind bereits die 5 (alle) Gesamtschulen, 4 (alle) Hauptschulen und die 6 (von 7 städtischen +1 nichtstädtischen) Realschulen und 2 (von 10 städtischen +9 nichtstädtischen) Gymnasien Schulen gemeinsamen Lernens. Von den 52 Grundschulen sind mehr als die Hälfte Schulen Gemeinsamen Lernens. Nach unserer Kenntnis sind die zwei neu bestimmten Bonner Gymnasien die einzigen, die als Schule des Gemeinsamen Lernens im Bereich der Bezirksregierung Köln verfügt worden sind. Es gab Gymnasien, die begeistert gestartet sind, jedoch wieder aussteigen mussten, da die nötige Unterstützung fehlte.

→ Das sollte mit dem neuen Runderlass alles anders werden.

Die neuen 5er-Klassen starten nun in Bonn mit teils sehr großen (30-31 Schüler) Klassen. Das sollte so nicht sein, wäre aber nicht anders möglich. Als Kompensation für den zusätzlichen Mehrbedarf durch die zu großen Klassen werden den Schulen  0,125 zusätzliche Lehrerstunden pro Klasse (für GL) zugesprochen. Multiprofessionelle Teams werden verstärkt an den Schulen eingesetzt. Vor dem Hintergrund des fehlenden Personals allein zur Besetzung der vorhandenen Stellen ist die Frage, wie dann zusätzliche Stellen und ein versprochener Mehrbedarf besetzt und abgedeckt werden können. Den Bonner Schulen gemeinsamen Lernens wurden seitens der Bezirksregierung 19 Stellen für das Lehramt der Sonderpädagogik und 9 Stellen für den Personenkreis Multiprofessionelle Teams zugewiesen. Konkrete Angaben über Klassengrößen der neuen 5er, klassen- und jahrgangsbezogene Lehrerstellenbesetzung in den neuen 5ern, Besetzung von Stellen an den verschiedenen Schulen etc.,  konnten wir bis dato nicht ermitteln.

→ Damit Inklusion für alle Beteiligten gelingen kann, müssen die Rahmenbedingungen stimmen!

Keine rosigen Aussichten …

In die Zukunft geschaut: Die angedachten Kompensationsmaßnahmen sind eine Hilfe zur Überbrückung. Es wird hoffentlich in absehbarer Zeit genügend Lehrer*innen, Sonderpädagog*innen und multiprofessionelle Unterstützung geben, damit guter inklusiver Unterricht in einem angemessenen Lernumfeld stattfinden kann.
Liest man jedoch den Schulentwicklungsplan für die Stadt Bonn, zeigt sich, dass die Schülerzahlen und Anmeldezahlen von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen steigend sind. Bei jetzt schon ausgeschöpften Klassengrößen stellt sich uns die Frage, wie die, für gelingende Inklusion notwendigen, kleineren Klassen künftig erreicht werden können. Betrachtet man die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen mit Blick auf die Weiterentwicklung unseres Schulwesens zu einem inklusiven Schulangebot, gibt dies Grund zu berechtigter Sorge.
Es stellt sich die dringliche Frage nach einer perspektivischen Planung, nach Schulerweiterungen bzw. weiteren Schulen, um dem Bedarf an Schulplätzen – jetzt und künftig – gerecht zu werden. Die Grundschulen als auch berufsbildenden Schulen müssen in den Blick genommen werden. (Schreiben des Schulministeriums zur Neuausrichtung Grundschule/Berufskolleg s. weiter unten Reinschrift-Verschickung.)

Kleinere Klassen – die es ja leider nicht gibt – sind allein keine Lösung. Die Lehrer*innen müssen entsprechend aus- und fortgebildet gebildet werden. Ohne gescheiten Schlüssel Lehrer*innen/Sonderpädagoge*innen/Schüler*innen kann gute inklusive Bildung nicht gelingen. Auch die Raumkonzepte müssen entsprechend neu gedacht werden, so dass es Nebenräume als Rückzugs- und Kleingruppenarbeitsräume gibt.

Bildung muss in unserem Land den entsprechenden Stellenwert erhalten. Dies wird einiges kosten und diese Kosten müssen bezahlt werden. Neuausrichtung bringt die Verpflichtung mit sich, die Schulträger vor Ort durch starken politischen und finanziellen Rückhalt zu einer guten Umsetzung zu befähigen.

… wenn wir nicht mitwirken

Was können WIR tun: Aktiv werden, hinschauen und an geeigneten Stellen Rückmeldungen geben. Eine Vernetzung der Eltern, auch schulformübergreifend, sollte im Rahmen der Stadtschulpflegschaft und der Landeselternkonferenz zunehmend stattfinden. Kommen wir – z.B. in einem themenspezifischen Arbeitskreis – zusammen und bündeln unsere Interessen. Wir Eltern können den Prozess begleiten und bestärken, indem wir gute Konzepte und Tipps an geeigneter Stelle einbringen, gemeinsame Probleme benennen und Lösungen suchen. Eltern, Großeltern, wer auch immer sich einbringen möchte, könnte eine “Patenschaft”  übernehmen und sich aktiv unterstützend einbringen. Eine Anregung für die nächsten Schulpflegschaften/Schulkonferenzen: Eine fixe Teamstunde für die Lehrer GL und MPT, Sonder- und Sozialpädagogen, Schulpsychologen, einmal wöchentlich, fest im Stundenplan verankern. Zeit für Kommunikation und Austausch und ein Zeichen der Wertschätzung. Auch wenn viel über Unterrichtsausfall geklagt wird: Nachfassen, ob den Lehrern, die oft ins kalte Wasser gestoßen werden, entsprechende Fortbildungen gewährt werden. Es ist nicht unsere Aufgabe als Eltern, Versagen der Politik auszubügeln. Doch es gilt hier und jetzt, weder Schüler noch Lehrer im Regen stehen zu lassen. Wir Eltern sind eine gleichberechtigte Säule im Bildungssystem und sollten auch hier unsere Verantwortung und Mit-Wirkung wahrnehmen.

Teilen Sie uns mit, wie an Ihren Schulen Inklusion gelebt und umgesetzt wird. Eine Beschreibung der Situation an ihren Schulen (Infos zu Klassengrößen der neuen 5er, Besetzung mit Lehrer*innen/Sonderpädagog*innen etc.pp.), Nachbesserungsbedarf und Verbesserungsvorschläge per E-Mail gerne an uns, dann können wir aktiv werden.

Wir freuen uns über rege Mitwirkung, wer mitdenken möchte ist herzlich willkommen! Einem entsprechenden Arbeitskreis können Sie sich in Kürze auf unserer Homepage anschließen (Info hierzu erfolgt zeitnah per Mail an alle Delegierten).

Bildung und Teilhabe inklusiv

Bildung und Teilhabe: Wir haben zudem die Frage gestellt, ob das BuT-Gesetz nicht nur die Essenskosten, sondern auch die Kostenübernahme für die Übermittagsbetreuung deckt.  Das jüngste Pisa-Studienergebnis  lässt einen engen Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und Defiziten bei der Chancengleichheit in Deutschland erkennen. Der Zugang zu Übermittagsbetreuung auch in der Sek I sollte vereinfacht werden. Die Kostenübernahme muss bei den Jugendämtern beantragt werden. Diesen zusätzlichen Aufwand halten wir für eine mehr als unglückliche Hürde. Als Direkthilfe regen wir an, die Eltern auf diese Möglichkeit dringend hinzuweisen und sie bei der Beantragung zu unterstützen. Vielleicht finden sich engagierte Eltern, die als Paten fungieren und bei Behördengängen, bei Bearbeitung von Anträgen helfen und vielleicht auch einfach das Schulsystem verständlicher machen.

An dieser Stelle finden Sie unsere Kommunikation mit dem Schulministerium zu Ihrer ausführlichen Information:

SSP Bonn Anfrage Schulministerium

MSB_Stadtschulpflegschaft Stadt Bonn

191026 Az. 511-6.03-17.04-152507 AW Schulministerium

Reinschrift_Verschickung (Antwortschreiben des Schulministeriums, auch zu Grundschulen und Berufskollegs, Kosten im Ganztag)

 

Aus gegebenem Anlass würden wir uns zudem über statistikaffine Eltern freuen, die sich mit uns oder für uns  durch die diversen Schulstatistiken arbeiten möchten ;-).

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche-Schuldaten/Inklusion_2018.pdf

1910644ED2 Schulentwicklungsplan der Stadt Bonn

Hier eine Anregung zu guten Raumkonzepten Schulen GL:
https://schulen-planen-und-bauen.de/2018/06/25/ergebnisberichte-pilotprojekte/

Hier eine interessante Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusive Argumente für ein inklusives Schulsystem:  https://inklusionsfakten.de/