Liebe Eltern,
nun wurde und wird der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen. Einige Eltern sehen diesen Schritten vielleicht mit Sorge, einige sicher mit großer Erleichterung entgegen. Damit die Wiederaufnahme möglichst reibungslos und wirkungsvoll funktioniert, wünschen wir uns
von Euch Eltern und Euren Kindern
- Denkt an die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorgaben, nur so wird ein dauerhafter Schulbetrieb gesichert. Abstand ist Nähe, dieser ist jetzt Fürsorge.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit der Anderen beschränkt und Gesundheit gefährdet. - Auch jetzt sind Elterntaxis keine Alternative, weniger denn je. Wenn Covid-19 eins nicht mag, dann ist es frische Luft und ein gutes Immunsystem, wer kann geht zu Fuß oder benutzt das Rad. Busse und Bahnen werden aufgrund der “schichtweisen” Unterrichtszeiten deutlich weniger frequentiert sein.
Walking-Busse sind natürlich mit Einhaltung der Abstandsregeln schwierig umzusetzen, aber unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, Ihren Schulweg wie gewohnt zu Fuß und möglichst selbständig zu bewerkstelligen. Dies ist ein wichtiges Signal in Richtung “Normalität” und Sicherheit. - Auch jetzt, jetzt erst recht, machen Eltern vor den Schulhöfen Stopp. Eine jede zusätzlich Person auf dem Schulhof führt steigert das Infektionsrisiko. Das Gleiche gilt natürlich auch für das Betreten des Schulgebäudes. Was vorher galt, gilt jetzt noch mehr.
Von den Schulen und der Politik
- Solidarität und Unterstützung: Dass Augenmerk sollte jetzt auf den Schülern ruhen, die den Schulbesuch am dringendsten benötigen. Schüler, die nicht alleine lernen können, nicht die nötige Lernumgebung und Ausstattung haben, wo Kindeswohl gefährdet ist.
- Zeitnahe Wiederaufnahme des Unterrichts auch an Förderschulen.
- Der derzeit ausfallende Schülerspezialverkehr darf nicht auf dem Rücken der Eltern ausgetragen werden !
- Chancengleichheit: Jeder Schüler muss auf eine entsprechend “digitale Grundausstattung” zurückgreifen können, die Teilhabe am digitalen Lernen auch zu Hause ermöglicht. Dies muss zeitnah und unbürokratisch erfolgen.
- Kurzfristig: Kein unnötiger Druck durch nicht zwingend erforderliche Klassenarbeiten und Abarbeiten eines Lehrplans.
- Kurzfristig: Ein sinnvoller Lehrplan, wo nicht nur Lerninhalte durchgezogen werden, sondern der Situation angepasst und angemessen sind.
- Langfristig: Guten digitalen Unterricht mit angepassten Lerninhalten, Lernmethoden und entsprechender Infrastruktur. Es wird noch eine sehr lange Zeit einen Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht geben!
- Kreative Lösungen, fächerübergreifend, warum nicht so viel es geht an der frischen Luft…
- Klimaschutz ist Gesundheitsschutz, auch das sollte mit den Schüler*innen reflektiert werden.
- Schule ist nicht nur ein Ort der Vermittlung von Lerninhalten. Vielleicht sollten wir uns gerade jetzt noch einmal vor Augen führen, was der Auftrag von Schule alles ist. Dazu ein Auszug aus dem Schulgesetz NRW:
Erster Abschnitt
Auftrag der Schule
§ 1
Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.
(2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.
§ 2
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
(1) Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Sie verwirklicht die in Artikel 7 der Landesverfassung bestimmten allgemeinen Bildungs- und Erziehungsziele.
(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung.
(3) Die Schule achtet das Erziehungsrecht der Eltern. Schule und Eltern wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele partnerschaftlich zusammen.
(4) Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (Koedukation).
(5) Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.
(6) Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen
1. selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln,
2. für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen,
3. die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten,
4. in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln,
5. Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen,
6. die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten,
7. die eigene Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie musisch-künstlerische Fähigkeiten zu entfalten,
8. Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ernähren und gesund zu leben,
9. mit Medien verantwortungsbewusst und sicher umzugehen.
(9) Der Unterricht soll die Lernfreude der Schülerinnen und Schüler erhalten und weiter fördern. Er soll die Schülerinnen und Schüler anregen und befähigen, Strategien und Methoden für ein lebenslanges nachhaltiges Lernen zu entwickeln. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern begegnet die Schule unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen.
Es gäbe sicherlich noch Einiges mehr zu wünschen und zu hoffen. Auch werden wir immer wieder neu beurteilen und reagieren müssen, was angemessen ist und was geändert werden muss. Verhalten wir uns zumindest weiterhin alle solidarisch und konstruktiv. Melden Sie sich gerne mit Fragen, Wünschen, Problemen bei uns.
Ihre Stadtschulpflegschaft Bonn