Wie lange bleibt man Delegierte/r und was muss man tun?

Als Delegierte/r einer Schulpflegschaft werden Sie zu Beginn eines jeden zweiten Schuljahres (ideal: 1. Schulpflegschaftssitzung im neuen, ungeraden Schuljahr, z.B. 2019/2020) jeweils für 2 Jahre in die Stadtschulpflegschaft gewählt.

Normalerweise müssen wir von der Schulpflegschaft informiert werden (z.B. per Delegiertenmeldungs-Formular oder per E-Mail an wahlen@ssp-bonn.de), welche Delegierten für die Stadtschulpflegschaft gewählt werden (und das Amt angenommen haben). Mit der Annahme der Wahl als Delegierte/r Ihrer Schule und der (An-)Meldung bei uns sind Sie auch freiwillig (und automatisch) Mitglied der Stadtschulpflegschaft („Vereinsmitglied“) geworden und die besonderen Hinweise zur Datenverarbeitung im Verein gelten dann auch für Sie.

Die Meldung Ihrer Daten enthält:

  • die Schule für die Sie delegiert wurden (Schulnummer, Schulname und Schulgruppe)
  • Namen und Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, etc.) Ihrer Schulpflegschaft – bzw. der Person, die die Meldung ausgeführt hat (ersteres bevorzugt!)
  • und dann natürlich Ihre Daten.

dazu gehören*:

  • Anrede
  • Name, Vorname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • E-Mail und Telefonnummer(n)
  • Datum der Wahl

E-Mail ist heute unser Haupt-Kommunikationsweg, zusammen mit den Informationen auf dieser Webseite.

Falls eine Nachfolge für Sie gewählt wurde, führen Sie bitte Ihr Amt weiter, bis die Kontaktdaten dieser Person an uns gemeldet wurden und diese ihr Amt angetreten hat (vgl. Satzung, § 6.4). So lange bleiben Sie auch in unseren Verteilerlisten stehen und geben bitte auch Informationen von uns an Ihre Schulpflegschaft und die Eltern weiter…

Was Sie genau in der Stadtschulpflegschaft tun können/sollen, finden Sie im Beitrag „Wirken Sie mit uns“ auf der Homepage (Seitenleiste rechts).

* Ihre Kontaktdaten benötigen wir zur Erfüllung unseres satzungsgemäßen Auftrags zur Mitwirkung im Schulsystem (Art. 6 II GG und Schulgesetz NRW ). Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von DSGVO, Art 6., Abs 1, lit. b,c und e.