Schulschwimmen ist die einzige kommunale Pflichtaufgabe im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von Schwimmbädern. Die Stadt hat dies mehrfach bestätigt. Damit ist aufgrund der Mitwirkungsrechte der Elternpflegschaften (nach SchulG NRW) eine Beteiligung der SSP gesetzt und unstrittig.
Selbstverständlich gibt es in der Frage der Bonner Bäderlandschaft viele Aspekte, die nicht den verpflichtenden Rahmenbedingungen des Schulschwimmens unterliegen und wir begrüßen ausdrücklich, dass hierzu ein Konsens, zumindest ein optimaler Kompromiss, unter Berücksichtigung aller Bürgerinteressen gefunden werden soll. Wie das Verfahren konkret abläuft, beschreibt die Stadt Bonn auf ihren Webseiten.
Es darf aber nicht vergessen werden – und das sollte sowohl der Gesellschaft für Bürgergutachten und dem IDFP der Uni Wuppertal, als auch den später auszuwählenden „Planungszellen“ (den ausgewählten Bonner Bürgerinnen und Bürgern) klar und deutlich mitgeteilt werden – wo offener Gestaltungsspielraum gegeben ist und wo nicht. Das neue Bäderkonzept kann und darf nur um die Pflichtaufgaben und konkrete, objektive und verifizierte Rahmenbedingungen (s.u.) herum entwickelt werden.
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